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Die Entscheidung für die Farben Schwarz-Rot-Gold als Nationalfarben ist immer wieder als Rückgriff auf „uralte deutsche Farben“ interpretiert worden. Doch diese These ist nur schwer
belegbar. Jedenfalls gab es keine „Reichsfarben“ des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Die dreifarbigen Fahnen und Flaggen haben als Trikolore erst während der Französischen Revolution ihre Bedeutung erhalten. Bis ins 12. Jahrhundert hinein blieben Krone, Zepter, Reichsapfel und heilige Lanze die Herrschaftssymbole.
Fest steht, dass erstmals 1832 auf dem Hambacher Fest schwarz-rot-goldene Fahnen als Symbol für das Streben der jungen Generation nach Freiheit und deutscher Einheit geschwenkt wurden. Nach der Revolution von 1918
sammelten sich unter Schwarz-Rot-Gold die Verteidiger der ersten deutschen Republik.
Nach der deutschen Teilung blieb Schwarz-Rot-Gold das einzige offizielle Symbol, das beide Staaten (DDR und BRD) noch gemeinsam hatten.
Auch die Deutsche Demokratische Republik (DDR) wählte die Farben Schwarz-Rot-Gold für ihre Staatsflagge. Artikel 2 der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 bildete dafür die gesetzliche Grundlage. 1959 wurde das
Staatswappen der DDR (Hammer, Zirkel und Ährenkranz) in die Flagge integriert. Nach dem Einigungsvertrag von 1990 werden in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin die Farben Schwarz-Rot-Gold als Nationalfarben
geführt.
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